State church

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国教会(こっきょうかい、State church)は、国家が主体となって運営を行っているキリスト教の教会の組織形態で、おもにイギリス、ドイツ、北欧などに見られる。教会税を徴収し、洗礼を住民登録に代え、教会での結婚式を正式な結婚の手続きとして扱う役所の行政事務を代行している側面もある。 宗教改革以後、国教会から離脱して独自組織を形成したプロテスタント教会は自由教会と呼ばれる。 rdf:langString
Als Staatskirche wird eine christliche Religionsgemeinschaft bezeichnet, die in einem Staat aufgrund geltenden Rechts (meistens mit Verfassungsrang) zur offiziellen Religion bestimmt wurde. Diese Regelung betrifft entweder das ganze Staatsgebiet oder nur einen Teilstaat. Eine Staatskirche leitet sich oftmals von einer Monarchie ab und ist dabei eng mit der Person des Monarchen verbunden, dem in der Regel eine besondere Rolle innerhalb der Staatskirche zukommt. Auch frühere Monarchien, die heute eine republikanische Verfassung haben, haben manchmal noch eine Staatskirche (z. B. die Kirche von Griechenland). Fälschlicherweise werden häufig die Begriffe Staats-, Landes- und Volkskirche synonym verwandt. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung einer Religionsgemeinschaft begründet noch nicht der rdf:langString
rdf:langString Staatskirche
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rdf:langString 国教会
rdf:langString State church
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rdf:langString Als Staatskirche wird eine christliche Religionsgemeinschaft bezeichnet, die in einem Staat aufgrund geltenden Rechts (meistens mit Verfassungsrang) zur offiziellen Religion bestimmt wurde. Diese Regelung betrifft entweder das ganze Staatsgebiet oder nur einen Teilstaat. Eine Staatskirche leitet sich oftmals von einer Monarchie ab und ist dabei eng mit der Person des Monarchen verbunden, dem in der Regel eine besondere Rolle innerhalb der Staatskirche zukommt. Auch frühere Monarchien, die heute eine republikanische Verfassung haben, haben manchmal noch eine Staatskirche (z. B. die Kirche von Griechenland). Fälschlicherweise werden häufig die Begriffe Staats-, Landes- und Volkskirche synonym verwandt. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung einer Religionsgemeinschaft begründet noch nicht deren Erhebung zur Staatskirche. Eine Kirche kann sich als Staatskirche auf das Gebiet eines Staates oder Teilstaates beschränken (z. B. Church of England, [früher] Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich) oder sie kann in mehreren Staaten offizielle Kirche sein (z. B. vormals die katholische Kirche in Spanien, in Italien und Belgien). Historisch waren in vielen Fällen Staatsangehörigkeit und Kirchenmitgliedschaft identisch, und einige Staatskirchen sahen Mission als prinzipiell verzichtbar. Staatskirchen haben gewöhnlich gewisse staatliche Privilegien (Steuern, Ansehen der Geistlichen), sind aber auch an gewisse Regeln des Staats gebunden. Das Ausmaß der Privilegien und Einspruchsrechte des Staats kann je nach Land und Zeit sehr unterschiedlich sein, z. B. in den deutschen Landeskirchen und im Cäsaropapismus. Staatsreligion hat nicht die gleiche Bedeutung wie Staatskirche, denn während erstere selbständige Glaubensgemeinschaften beinhaltet (z. B. Katholische Kirche), bezeichnet zweiteres eine dem Staat angegliederte Kirche.
rdf:langString 国教会(こっきょうかい、State church)は、国家が主体となって運営を行っているキリスト教の教会の組織形態で、おもにイギリス、ドイツ、北欧などに見られる。教会税を徴収し、洗礼を住民登録に代え、教会での結婚式を正式な結婚の手続きとして扱う役所の行政事務を代行している側面もある。 宗教改革以後、国教会から離脱して独自組織を形成したプロテスタント教会は自由教会と呼ばれる。
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