Mangold v Helm

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Mangold v Helm (2005) C-144/04 was a case before the European Court of Justice (ECJ) about age discrimination in employment. rdf:langString
Die Mangold-Entscheidung vom 22. November 2005 ist eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Der Europäische Gerichtshof hatte in der Sache C-144/04 – Werner Mangold gegen Rüdiger Helm – aufgrund einer Vorlage des Arbeitsgerichts München darüber zu entscheiden, ob ein befristeter Arbeitsvertrag, der sich ausdrücklich nur auf § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) stützt, mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. rdf:langString
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rdf:langString European Court of Justice
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rdf:langString Die Mangold-Entscheidung vom 22. November 2005 ist eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Der Europäische Gerichtshof hatte in der Sache C-144/04 – Werner Mangold gegen Rüdiger Helm – aufgrund einer Vorlage des Arbeitsgerichts München darüber zu entscheiden, ob ein befristeter Arbeitsvertrag, der sich ausdrücklich nur auf § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) stützt, mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. In einem offenbar konstruierten Rechtsstreit hatte ein beim Abschluss des Arbeitsvertrages 56-jähriger Arbeitnehmer geltend gemacht, dass die Vertragsklausel, die § 14 Abs. 3 TzBfG als alleinigen Grund für die Befristung des Vertrages nennt, nicht mit der Richtlinie 1999/70/EG über befristete Arbeitsverträge und der Richtlinie 2000/78/EG über die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vereinbar sei. § 14 Abs. 3 TzBfG, der den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern über 58 Jahren ohne Einschränkung erlaubte, war im Zuge der Hartz-Gesetzgebung („Hartz I“) mit Wirkung vom 1. Januar 2003 insoweit geändert worden, als die Altersgrenze bis zum 31. Dezember 2006 auf 52 Jahre gesenkt wurde.
rdf:langString Mangold v Helm (2005) C-144/04 was a case before the European Court of Justice (ECJ) about age discrimination in employment.
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