Judicial Appointments Commission

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The Judicial Appointments Commission (JAC) is an independent commission that selects candidates for judicial office in courts and tribunals in England and Wales and for some tribunals whose jurisdiction extends to Scotland or Northern Ireland. rdf:langString
Die Judicial Appointments Commission (JAC) ist eine unabhängige Kommission, zuständig für die Auswahl von Kandidaten für Ämter und Richterstellen bei den Gerichten in England und Wales sowie einigen ausgewählten Gerichten mit Zuständigkeiten in Schottland und Nordirland. Die Kommission empfiehlt Kandidaten für die Ernennung zum Richter am High Court of Justice und die im Constitutional Reform Act 2005 aufgeführten Ämter. Außerhalb dieser Zuständigkeit kann die Kommission Empfehlungen bei der Besetzung etwa des Amts des Lord Chief Justice of England and Wales, des Master of the Rolls, dem Präsidenten der Queen’s Bench Division und der Family Division abgeben. Bei der Besetzung des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs hat die JAC kein unmittelbares Mitspracherecht, jedoch sitzt rdf:langString
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rdf:langString Die Judicial Appointments Commission (JAC) ist eine unabhängige Kommission, zuständig für die Auswahl von Kandidaten für Ämter und Richterstellen bei den Gerichten in England und Wales sowie einigen ausgewählten Gerichten mit Zuständigkeiten in Schottland und Nordirland. Die Kommission empfiehlt Kandidaten für die Ernennung zum Richter am High Court of Justice und die im Constitutional Reform Act 2005 aufgeführten Ämter. Außerhalb dieser Zuständigkeit kann die Kommission Empfehlungen bei der Besetzung etwa des Amts des Lord Chief Justice of England and Wales, des Master of the Rolls, dem Präsidenten der Queen’s Bench Division und der Family Division abgeben. Bei der Besetzung des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs hat die JAC kein unmittelbares Mitspracherecht, jedoch sitzt eines ihrer Mitglieder im für die Besetzung zuständigen Ausschuss. Darüber hinaus kann der Lordkanzler den Rat der Kommission bei der Besetzung jedes Amts anfordern, sofern er das für erforderlich hält. Die Kommission nimmt ihre Aufgaben seit dem 3. April 2006 wahr. Zuvor war der Lordkanzler für die Auswahl der Kandidaten zuständig. Die Empfehlungen der Kommission sind nicht bindend. Werden sie jedoch von der für die letztliche Ernennung zuständigen Stelle abgelehnt, muss dies gegenüber der JAC schriftlich begründet werden. Bei der Erarbeitung ihrer Vorschläge darf die Kommission Kandidaten nur nach ihrer fachlichen Eignung auswählen und nur Kandidaten mit einwandfreiem Leumund berücksichtigen. Darüber hinaus hat sie darauf zu achten, dass sich in ihrer Auswahl die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt.
rdf:langString The Judicial Appointments Commission (JAC) is an independent commission that selects candidates for judicial office in courts and tribunals in England and Wales and for some tribunals whose jurisdiction extends to Scotland or Northern Ireland.
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