Subornation of perjury

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In American law, Scots law, and under the laws of some English-speaking Commonwealth nations, subornation of perjury is the crime of persuading or permitting a person to commit perjury, which is the swearing of a false oath to tell the truth in a legal proceeding, whether spoken or written. rdf:langString
Die Verleitung zur Falschaussage ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 160 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten. Der § 160 StGB ermöglicht die mittelbare Täterschaft bei den eigenhändigen Aussagedelikten. Da § 153, § 154, § 156 StGB eigenhändige Delikte sind, scheidet eine mittelbare Täterschaft aus. Es kann wie bei Straßenverkehrsdelikten immer nur der Fahrer, hier der Aussagende, strafbar sein. Diese Lücke schließt § 160 Abs. 1 StGB, der mit verleiten die mittelbare Täterschaft meint. Wie bei dem Versuch der Anstiftung zur Falschaussage nach § 159 StGB muss der Vordermann mindestens den objektiven Tatbestand der genannten Delikte verwirklichen. Sofern der Vordermann auch vorsätzlich handelt, sich also strafbar macht, liegt bei rdf:langString
rdf:langString Verleitung zur Falschaussage
rdf:langString Subornation of perjury
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rdf:langString Die Verleitung zur Falschaussage ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 160 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten. Der § 160 StGB ermöglicht die mittelbare Täterschaft bei den eigenhändigen Aussagedelikten. Da § 153, § 154, § 156 StGB eigenhändige Delikte sind, scheidet eine mittelbare Täterschaft aus. Es kann wie bei Straßenverkehrsdelikten immer nur der Fahrer, hier der Aussagende, strafbar sein. Diese Lücke schließt § 160 Abs. 1 StGB, der mit verleiten die mittelbare Täterschaft meint. Wie bei dem Versuch der Anstiftung zur Falschaussage nach § 159 StGB muss der Vordermann mindestens den objektiven Tatbestand der genannten Delikte verwirklichen. Sofern der Vordermann auch vorsätzlich handelt, sich also strafbar macht, liegt beim Hintermann eine Anstiftung zum Hauptdelikt vor. Sofern der Vordermann jedoch unvorsätzlich handelt, kann der Hintermann nach § 160 StGB bestraft werden, sofern er mittelbare Tatherrschaft besitzt. Probleme ergeben sich, sofern der Hintermann einem Irrtum unterliegt.
rdf:langString In American law, Scots law, and under the laws of some English-speaking Commonwealth nations, subornation of perjury is the crime of persuading or permitting a person to commit perjury, which is the swearing of a false oath to tell the truth in a legal proceeding, whether spoken or written.
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